Hausordnung
der Kunstmeile Krems Betriebs GmbH (in Folge kurz Kunstmeile Krems)
gilt für Kunsthalle Krems, Karikaturmuseum Krems, Landesgalerie Niederösterreich, Forum Frohner und Artothek Niederösterreich
1. Diese Hausordnung regelt die Benützung aller vorhandenen Räumlichkeiten einschließlich sämtlicher dazugehörender Außenanlagen. Alle Mitarbeiter:innen und Besucher:innen, aber auch Mieter:innen und deren Mitarbeiter:innen, die sich auf diesem Areal aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Der Besucher/Die Besucherin nimmt die Hausordnung zur Kenntnis und verpflichtet sich, für die Einhaltung derselben Sorge zu tragen. Personen in alkoholisiertem Zustand kann der Zutritt verweigert werden.
2. Die Gebäude/Ausstellungsräumlichkeiten dürfen nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Der Zutritt zu allen technischen Räumen, Werkstätten, Depots, Lagerräumen und Kellern ist nur für Befugte gestattet. Befugte sind Mitarbeiter:innen der Kunstmeile Krems und von ihnen unterwiesene und autorisierte Personen.
3. Die Mitnahme und der Einsatz von Schirmen, Stöcken oder Gleichwertigem, von Handtaschen, Taschen und Rucksäcken über eine Größe von 30 x 20 cm und von Waffen jeglicher Art (Messer, Schusswaffen, Schlagringe, Pfeffersprays etc.) in die Gebäude/Ausstellungsräumlichkeiten sind grundsätzlich verboten. Das Berühren der Ausstellungsobjekte ist grundsätzlich untersagt. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Für Beschädigungen der Ausstellungsobjekte und der Museumseinrichtung haftet die verursachende Person. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist umgehend Folge zu leisten, Zuwiderhandeln wird mit Hausverweis oder Anzeige verfolgt.
4. Aufsichtsorgane sind berechtigt, unaufgefordert Taschen- und Rucksackkontrollen durchzuführen.
5. Bild- und Tonaufnahmen von Kunstwerken und Objekten, die entsprechend gekennzeichnet sind, sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Die Bild- und Tonaufnahmen dürfen ausschließlich privat genutzt und nicht veröffentlicht werden. Die Aufnahmen dürfen nur ohne Blitz, Stativ und Selfie-Stick aufgenommen werden. Professionelle Fotograf:innen können sich rechtzeitig an die Presseabteilung wenden, um eine Sondergenehmigung zu erlangen. Bei Foto-, Fernseh- oder Filmaufnahmen ist der Besucher/die Besucherin damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung, dem Ausstellungsbesuch gemachten Aufnahmen (Bild, Film, Video) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
6. Das Benützen von Radios, Lautsprechern und elektronischen Spielgeräten ist verboten, ebenso ist jede das übliche Maß überschreitende Lärmentwicklung zu unterlassen.
7. Auf die aktuellen Öffnungszeiten wird im Eingangsbereich hingewiesen. Falls nicht anders angegeben, wird die Schließung der Ausstellungsräume über Lautsprecher kurz vorher durchgesagt, die Räume sind unverzüglich zu verlassen.
8. Plakate und sonstige Ankündigungen im oder am Gebäude dürfen an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes nur durch Befugte der Kunstmeile Krems angebracht werden.
9. Der Verzehr von Speisen, Getränken und Speiseeis ist nur in den dafür bestimmten Bereichen gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellungsräume grundsätzlich nicht mit Speisen und Getränken betreten werden dürfen.
10. Alle Räumlichkeiten sind sauber zu halten.
11. In allen Gebäuden/Räumlichkeiten ist Rauchen sowie das Verwenden von offenem Feuer strengstens untersagt. In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung verwiesen, die für alle Mitarbeiter:innen und Besucher:innen bindend ist.
12. Bei Ertönen des Feueralarms sind die Gebäude/Ausstellungsräumlichkeiten auf kürzestem Wege sofort zu verlassen. Der Aufzug darf hierbei nicht benützt werden.
13. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
14. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
15. Aufsichtsorgane sind berechtigt, Schauräume aus Sicherheitsgründen zu sperren. Ihren Anordnungen ist auch sonst Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde können aus dem Haus gewiesen werden und erhalten das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.
16. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Brandschutzordnung entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.
17. Fluchtwege, Ausgänge und Zufahrtswege müssen unverstellt bleiben. Bei Stromausfall ist unbedingt auf die Fluchtwegsituation zu achten.
18. Die diensthabende Projektleitung hat bei Veranstaltungen als bevollmächtigte Person der Leitung der Kunstmeile Krems in Krisen – oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den Mitarbeiter:innen der Kunstmeile Krems, dem Publikum und etwaigen hausexternen dienstleistenden Personen,(Kooperations-)partnern und dgl.
19. Im Falle von Feierlichkeiten oder Sonderveranstaltungen wird der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit die Räumung des Hauses von der diensthabenden Projektleitung festgelegt.
20. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich im Büro zu hinterlegen und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt.